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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für Anbieter:innen und Destinationen, die Impact Steps geschäftlich nutzen. Für Teilnehmer:innen eines Erlebnisses gelten stattdessen die Nutzungsbedingungen.

I. Rahmen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsdokumente

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „Impact Steps" (im Folgenden „Plattform") sowie damit verbundene Leistungen zwischen der

conui GmbH, Austraße 96, 6800 Feldkirch, Österreich FN 245231 i, Landesgericht Feldkirch, UID ATU72781849 Geschäftsführer: Thomas Kohler Telefon: +43 650 3031114 · E-Mail: hello@conui.org · Web: impactsteps.ai (im Folgenden „conui")

und ihren Vertragspartner:innen (im Folgenden „Kund:innen").

(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer:innen im Sinne des § 1 KSchG (insbesondere Aktivitäts- und Erlebnisanbieter:innen, Beherbergungsbetriebe, Tourismusverbände, Destinationsorganisationen, Veranstalter:innen und Convention Bureaus). Ein Vertragsabschluss mit Verbraucher:innen ist nicht vorgesehen. Mit der Registrierung bestätigt die Kund:in, als Unternehmer:in zu handeln.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kund:in werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, conui stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn conui in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Für die Nutzung der Plattform durch Teilnehmer:innen gelten die gesondert veröffentlichten Nutzungsbedingungen für Teilnehmer:innen. Diese begründen kein Vertragsverhältnis zwischen conui und der Kund:in und lassen die Rechte und Pflichten aus diesen AGB unberührt.

(5) Vertragsdokumente sind, in dieser Rangfolge bei Widersprüchen:

  1. die schriftliche Einzelvereinbarung (Angebot, Pilotvereinbarung, Auftragsbestätigung),
  2. ein allfälliger Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 14),
  3. die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Tarif- und Leistungsübersicht auf impactsteps.ai,
  4. diese AGB.

(6) Nutzt die Kund:in die Plattform oder deren Ausgabeelemente innerhalb der Systeme Dritter (etwa eines Buchungs- oder Erlebnisshopsystems), gelten daneben die Bedingungen dieser Dritten im Verhältnis zwischen der Kund:in und dem jeweiligen Dritten. Diese AGB regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen conui und der Kund:in (siehe auch § 12).


§ 2 Begriffsbestimmungen

  • „Impact Profil" bezeichnet die von der Plattform erzeugte Darstellung eines Erlebnisses oder Angebots, einschließlich der zugehörigen Texte, Impact Steps und Visualisierungen.
  • „Impact Steps" bezeichnet die strukturierten Handlungs- und Wirkungsbausteine sowie die zugrunde liegende Methodik.
  • „KI-Inhalte" bezeichnet von der Plattform mithilfe automatisierter und KI-gestützter Verfahren erstellte oder vorgeschlagene Inhalte.
  • „Widget" bezeichnet die einbettbaren Anzeigeelemente zur Darstellung von Impact Profilen auf Kanälen der Kund:in oder Dritter.
  • „Impact Check" bezeichnet die Funktion, über die Teilnehmer:innen eines Erlebnisses Rückmeldungen und optional Fotos übermitteln.
  • „Anbieter:in" bezeichnet die Kund:in, die ein Erlebnis, eine Aktivität, eine Veranstaltung oder ein sonstiges Angebot selbst durchführt oder verantwortet und dafür ein Impact Profil erstellt und freigibt.
  • „Destination" bezeichnet die Kund:in, die Impact Steps für Angebote mehrerer Anbieter:innen in ihrem Gebiet oder Netzwerk organisiert – insbesondere Tourismusverbände, Destinationsmanagement-Organisationen, Regionalverbände und Convention Bureaus.
  • „Teilnehmer:in" bezeichnet eine natürliche Person, die ein Impact Profil oder Widget aufruft oder den Impact Check nutzt, unabhängig davon, ob sie das jeweilige Angebot gebucht oder daran teilgenommen hat. Teilnehmer:innen sind nicht Vertragspartner:innen von conui im Sinne dieser AGB.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) conui stellt der Kund:in die Plattform über das Internet zur Nutzung bereit. Die Plattform unterstützt die Kund:in dabei, Erlebnisse und Angebote zu analysieren, wirkungsorientiert weiterzuentwickeln, Impact Profile zu erstellen und diese über Widgets in Buchungs- und Informationskanälen darzustellen.

(2) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem von der Kund:in gewählten Tarif (siehe § 4) sowie der zum Zeitpunkt der Nutzung jeweils gültigen Leistungsbeschreibung auf impactsteps.ai.

(3) Die Plattform nutzt automatisierte und KI-gestützte Verfahren, unter anderem zur Analyse öffentlich zugänglicher Informationen über das Angebot und die Kund:in sowie zur Erstellung von Textvorschlägen. Funktionsweise und Grenzen dieser Verfahren ergeben sich aus § 10.

(4) Begleitende Dienstleistungen – insbesondere Erlebnisdesign-Workshops, Pilotbegleitungen, Portfolio-Analysen und Beratungsleistungen – sind nicht Gegenstand dieser AGB im Sinne der Plattformnutzung, sondern werden in gesonderten Einzelvereinbarungen (Angeboten) geregelt. Diese AGB gelten für solche Leistungen ergänzend, soweit die Einzelvereinbarung nichts Abweichendes regelt.

(5) conui schuldet keine Zertifizierung, Auditierung, Verifizierung oder rechtliche Prüfung von Angeboten, Betrieben oder Aussagen (siehe § 11).


II. Vertrag und Entgelt

§ 4 Vertragsabschluss, Registrierung und Tarife

(1) Die Darstellung der Plattform und ihrer Tarife stellt kein bindendes Angebot dar. Mit der Registrierung bzw. der Bestellung eines kostenpflichtigen Tarifs gibt die Kund:in ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit Freischaltung des Zugangs oder ausdrücklicher Auftragsbestätigung durch conui zustande.

(2) Die Plattform wird in verschiedenen Tarifen angeboten (z. B. „Free", „Plus", „Pro") mit jeweils unterschiedlichem Funktions- und Nutzungsumfang. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Tarifübersicht.

(3) Die Kund:in ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(4) Die Kund:in steht dafür ein, dass alle über ihren Zugang vorgenommenen Handlungen ihr zuzurechnen sind, soweit sie diese zu vertreten hat.


§ 5 Entgelte, Fälligkeit und Zahlungsverzug

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Entgelte gemäß Tarifübersicht. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Wiederkehrende Entgelte (z. B. monatliche oder jährliche Lizenzgebühren) sind im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig. Einmalige Entgelte (z. B. Pilotkostenbeiträge) sind nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist conui berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) sowie die angemessenen Kosten der Einbringung zu verrechnen. Zur Sperrung des Zugangs bei Zahlungsverzug siehe § 18.

(4) conui ist berechtigt, die Entgelte für künftige Abrechnungsperioden mit angemessener Vorankündigung (mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden) anzupassen. Die Kund:in kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich kündigen.


§ 6 Nutzung durch Destinationen und für mehrere Anbieter:innen

(1) Schließt eine Destination (§ 2) einen Vertrag ab, der die Erstellung oder Verwaltung von Impact Profilen für Angebote Dritter umfasst, ist die Destination Vertragspartnerin von conui.

(2) Die Destination steht dafür ein, dass sie von den betroffenen Anbieter:innen zur Erstellung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Impact Profilen für deren Angebote berechtigt ist und dass sie die erforderlichen Rechte an den eingebrachten Inhalten übertragen darf.

(3) Die Destination stellt sicher, dass die von ihr eingerichteten Nutzer:innen (z. B. Destinationsmanager:innen, Anbieter:innen mit Editor-Zugang) die Pflichten aus diesen AGB einhalten, insbesondere die Prüf- und Freigabepflicht nach § 10 und die Verantwortung nach § 11.

(4) Die Freigabe eines Impact Profils erfolgt durch die jeweils dafür berechtigte Person. Verantwortlich für den Inhalt eines veröffentlichten Impact Profils ist im Verhältnis zu conui die Kund:in; im Verhältnis zu Teilnehmer:innen und Dritten diejenige Anbieter:in, deren Angebot dargestellt wird.


III. Leistung und Verantwortung

§ 7 Leistungsumfang, Verfügbarkeit und Änderungen

(1) conui bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit, soweit nicht im jeweiligen Tarif oder in einer Einzelvereinbarung ausdrücklich eine Service-Level-Zusage getroffen wurde.

(2) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten, in denen die Plattform aufgrund von Wartung, Updates, technischen Störungen außerhalb des Einflussbereichs von conui (insbesondere bei Dritten, vgl. § 8) oder höherer Gewalt (§ 21) nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist. conui wird planbare Wartungsarbeiten nach Möglichkeit ankündigen und in nutzungsarme Zeiten legen.

(3) conui ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, anzupassen und einzelne Funktionen zu ändern oder einzustellen, sofern der vertraglich vereinbarte Kernnutzen für die Kund:in dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird. Wesentliche Änderungen zum Nachteil der Kund:in werden mit angemessener Frist angekündigt.

(4) Die Plattform befindet sich teilweise in laufender Entwicklung. In Pilot- und Einführungsphasen können einzelne Prozesse (z. B. Datensynchronisationen mit Buchungssystemen) noch manuell begleitet werden; ein Anspruch auf vollständige Automatisierung besteht in diesen Phasen nicht.


§ 8 Drittleistungen und Schnittstellen

(1) Die Plattform nutzt Leistungen und Schnittstellen Dritter (z. B. Buchungs- und Erlebnissysteme, KI- und Recherchedienste, Hosting). conui hat auf Verfügbarkeit, Funktion und Inhalte dieser Drittleistungen nur eingeschränkten oder keinen Einfluss.

(2) conui haftet nicht für Ausfälle, Änderungen oder Mängel von Drittleistungen, soweit sie diese nicht zu vertreten hat. Für die Nutzung von Drittdiensten durch die Kund:in können deren eigene Bedingungen gelten.


§ 9 Mitwirkungspflichten der Kund:in

(1) Die Kund:in stellt conui die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.

(2) Die Kund:in stellt sicher, dass sie zur Bereitstellung dieser Inhalte berechtigt ist und dass durch deren Verwendung keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte) verletzt werden.

(3) Die Kund:in nutzt die Plattform nicht missbräuchlich, insbesondere nicht zur Erstellung oder Verbreitung rechtswidriger, irreführender oder rechtsverletzender Inhalte, und unternimmt keine Eingriffe in die technische Integrität der Plattform.

(4) Die Kund:in benennt eine für Impact Profile verantwortliche Ansprechperson und hält deren Kontaktdaten aktuell.


§ 10 KI-gestützte Inhalte, Prüfpflicht, Freigabe und Zurechnung

(1) Die Plattform erstellt Inhalte – insbesondere Texte, Empfehlungen und Impact Profile – ganz oder teilweise mithilfe automatisierter und KI-gestützter Verfahren auf Basis der von der Kund:in bereitgestellten und öffentlich zugänglicher Informationen.

(2) KI-Inhalte sind Vorschläge. Sie können trotz sorgfältiger Gestaltung der Verfahren unvollständig, ungenau, nicht aktuell oder im Einzelfall sachlich unzutreffend sein. conui übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung der KI-Inhalte für einen bestimmten Zweck.

(3) Die Kund:in ist verpflichtet, sämtliche KI-Inhalte vor einer Veröffentlichung oder sonstigen Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und tatsächliche Belegbarkeit zu prüfen. Dies umfasst insbesondere die Prüfung, ob die beschriebenen Maßnahmen im Betrieb der Kund:in tatsächlich umgesetzt sind.

(4) Eine Veröffentlichung erfolgt erst nach ausdrücklicher Freigabe durch die Kund:in.

(5) Die Freigabe wird von der Plattform protokolliert (Zeitpunkt, freigebendes Nutzerkonto, freigegebene Fassung). Die Kund:in erkennt an, dass dieses Protokoll den Nachweis der Freigabe erbringt.

(6) Mit der Freigabe und Veröffentlichung eines Impact Profils macht sich die Kund:in dessen Inhalte zu eigen. Veröffentlichte Inhalte gelten als Aussagen der Kund:in, nicht als Aussagen von conui.

(7) Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse, auf denen ein veröffentlichtes Impact Profil beruht (z. B. Wegfall einer Kooperation, geänderte Anreisemöglichkeit, Saisonwechsel), ist die Kund:in verpflichtet, das Profil unverzüglich anzupassen oder zu deaktivieren.

(8) Entsprechend der Zurechnung nach Abs 6 steht conui nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Belegbarkeit oder rechtliche Zulässigkeit der von der Kund:in freigegebenen und veröffentlichten Inhalte und Aussagen ein. § 17 bleibt unberührt.


§ 11 Verantwortung für Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen (Green Claims)

(1) Impact Profile und Impact Steps können Aussagen über ökologische, soziale oder regionale Wirkungen eines Angebots enthalten. Solche Aussagen unterliegen rechtlichen Anforderungen, insbesondere dem Lauterkeitsrecht (UWG) sowie den unionsrechtlichen Vorgaben zu Umweltaussagen (u. a. Richtlinie (EU) 2024/825 – „EmpCo-Richtlinie" – samt nationaler Umsetzung).

(2) Die Kund:in trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihr veröffentlichten Aussagen den Tatsachen entsprechen, hinreichend belegbar sind und den jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen genügen. Die Plattform unterstützt die Kund:in bei der strukturierten und substantiierten Formulierung, ersetzt jedoch keine rechtliche Prüfung und keine Rechtsberatung.

(3) conui gibt keine Zusicherung und keine Gewähr dafür ab, dass ein über die Plattform erstelltes oder geprüftes Impact Profil im konkreten Einzelfall rechtskonform ist oder einer behördlichen oder gerichtlichen Überprüfung standhält. Hinweise der Plattform zur Konformität (z. B. im Rahmen eines Kommunikations-Checks) sind unverbindliche Hilfestellungen.

(4) Die Kund:in hält conui von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Mitbewerber:innen, Verbraucherschutzverbänden und Behörden) frei, die darauf gestützt werden, dass von der Kund:in veröffentlichte Aussagen unrichtig, irreführend oder nicht hinreichend belegt sind, soweit die Kund:in dies zu vertreten hat. Dies umfasst die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

Kein Siegel, keine Zertifizierung

(5) Impact Steps ist ein Kommunikations- und Gestaltungswerkzeug. Impact Profile, Impact Steps, Badges und Widgets sind kein Nachhaltigkeitssiegel, kein Gütezeichen, kein Zertifikat und kein Prüfergebnis. Sie beruhen nicht auf einem Zertifizierungssystem im Sinne der Richtlinie (EU) 2024/825 und dokumentieren keine unabhängige Überprüfung des Betriebs der Kund:in.

(6) Die Kund:in verpflichtet sich, Impact Profile, Badges, Widgets und die Marke „Impact Steps" nicht als Siegel, Zertifikat, Auszeichnung oder Prüfnachweis darzustellen oder zu bewerben. Formulierungen wie „zertifiziert", „ausgezeichnet", „geprüft nachhaltig" oder gleichbedeutende Angaben im Zusammenhang mit Impact Steps sind unzulässig.

(7) Verweise auf Standards (z. B. GSTC-Kriterien, Österreichisches Umweltzeichen) dienen der methodischen Einordnung der Impact Steps. Sie begründen weder eine Zertifizierung der Kund:in noch eine Aussage darüber, dass die Kund:in die jeweiligen Standards erfüllt oder von der jeweiligen Stelle anerkannt ist.


§ 12 Widgets, Einbettung und Darstellung in Kanälen Dritter

(1) conui stellt der Kund:in Widgets, iFrames oder vergleichbare Ausgabeelemente zur Einbettung von Impact Profilen in eigene Kanäle oder Kanäle Dritter (z. B. Buchungs- und Erlebnisshopsysteme, Gäste-Apps, Websites von Destinationen) zur Verfügung.

(2) Die Kund:in erhält das Recht, Widgets für die Dauer des Vertrags in dem im Tarif vorgesehenen Umfang einzubetten. Eine Veränderung, Nachbildung, Umgestaltung oder das Entfernen von Herkunfts- und Quellenhinweisen ist unzulässig.

(3) Die Kund:in stellt sicher, dass die Einbettung in Kanälen Dritter zulässig ist und dass die jeweiligen Bedingungen des Drittanbieters eingehalten werden. Bestehen Vertragsbeziehungen zwischen der Kund:in und einem Drittanbieter, gehen diese im Verhältnis zum Drittanbieter vor.

(4) conui hat keinen Einfluss darauf, in welchem Umfeld, in welcher Reihenfolge und in welchem gestalterischen Kontext ein Widget im Kanal eines Dritten erscheint. Für Darstellungsfehler, Zuordnungsfehler oder Umfeldwirkungen im System eines Dritten haftet conui nicht, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.

(5) Die Kund:in stellt sicher, dass die Herkunft der dargestellten Angaben erkennbar bleibt und dass die Darstellung nicht den Eindruck einer Auszeichnung oder Zertifizierung im Sinne des § 11 Abs 5–7 erweckt.

(6) Zur vorübergehenden Aussetzung der Auslieferung eines Widgets siehe § 18.


§ 13 Impact Check, Fotos und Verlosung

(1) Der Impact Check ermöglicht es Teilnehmer:innen, nach oder während eines Erlebnisses Rückmeldungen zu übermitteln und optional Fotos hochzuladen. Die Nutzung durch Teilnehmer:innen richtet sich nach den Nutzungsbedingungen für Teilnehmer:innen (§ 1 Abs 4).

(2) Bindet die Kund:in den Impact Check in ihre Kommunikation ein (z. B. über QR-Code, Aushang, Karte, Link), stellt sie sicher, dass Teilnehmer:innen vor der Nutzung Zugang zu den Nutzungsbedingungen für Teilnehmer:innen und zur Datenschutzerklärung haben. Von conui bereitgestellte Materialien (z. B. Druckkarten) dürfen inhaltlich nicht verändert werden.

(3) Rückmeldungen und Fotos aus dem Impact Check werden der Anbieter:in des jeweiligen Angebots und, sofern das Angebot einer Destination zugeordnet ist, dieser Destination zugänglich gemacht. Grundlage ist die Einwilligung der Teilnehmer:in, die vor dem Upload eingeholt wird.

(4) Die Kund:in darf Rückmeldungen und Fotos ausschließlich verwenden, um die Wirkung des Angebots nachzuvollziehen und die Qualität des Angebots weiterzuentwickeln. Unzulässig sind insbesondere:

  • die Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder werbliche Verwendung von Fotos ohne gesonderte Einwilligung der betroffenen Person,
  • die Verwendung zur Bewertung, Identifikation oder Nachverfolgung einzelner Personen,
  • die Verwendung zur Kontaktaufnahme mit Teilnehmer:innen, soweit diese nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

(5) conui löscht Fotos aus dem Impact Check spätestens 6 Monate nach dem Upload und die übrigen Angaben aus dem Impact Check spätestens 24 Monate nach der Übermittlung. Die Kund:in ist verpflichtet, Fotos und Angaben, die sie in eigene Systeme übernommen hat, spätestens zu denselben Zeitpunkten zu löschen.

(6) Widerruft eine Teilnehmer:in ihre Einwilligung oder verlangt sie die Löschung ihrer Fotos, informiert conui die betroffene Kund:in. Die Kund:in löscht die betroffenen Inhalte unverzüglich, längstens binnen 14 Tagen, auch aus eigenen Systemen und Kopien.

(7) Die Kund:in verwendet Fotos und Angaben aus dem Impact Check nicht zum Training oder zur Verbesserung von KI-Modellen und übermittelt sie zu diesem Zweck auch nicht an Dritte.

(8) conui kann den Impact Check in Pilotphasen mit einer Verlosung verbinden, bei der gesammelte Punkte die Gewinnchance erhöhen. Veranstalterin der Verlosung ist conui; es gelten gesonderte Teilnahmebedingungen. Die Kund:in ist nicht Veranstalterin und übernimmt keine Verpflichtungen gegenüber Teilnehmer:innen aus der Verlosung. Eine Beteiligung der Kund:in an Gewinnen (z. B. Bereitstellung eines Preises) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.


§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) conui verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und dem österreichischen DSG. Einzelheiten zur Verarbeitung in eigener Verantwortung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(2) Für Daten aus dem Impact Check (§ 13) sind die Parteien jeweils eigenständig Verantwortliche im Sinne des Art 4 Z 7 DSGVO: conui für Erhebung, Einwilligung, Speicherung und Weitergabe, die Kund:in ab dem Empfang. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art 26 DSGVO wird dadurch nicht begründet. Die Bindung der Kund:in an Zweck, Weitergabeverbot und Löschfristen ergibt sich aus § 13.

(3) Soweit conui darüber hinaus im Auftrag der Kund:in personenbezogene Daten verarbeitet (Auftragsverarbeitung i. S. d. Art 28 DSGVO), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab, der diesen AGB vorgeht.

(4) conui setzt Dienstleister ein (u. a. für Hosting, Datenbank, E-Mail-Versand, Recherche- und KI-Dienste). Hosting und Verarbeitungs-Pipeline werden in Deutschland betrieben, die eingesetzten Sprachmodelle in der Schweiz. Die jeweils aktuelle Liste ist in der Datenschutzerklärung abrufbar. conui informiert über beabsichtigte Änderungen; die Kund:in kann aus wichtigem Grund widersprechen.


§ 15 Nutzungsrechte, geistiges Eigentum und Inhalte

(1) Sämtliche Rechte an der Plattform, an der Methodik der Impact Steps, am Standard, an der Software, an Datenbanken sowie an Marken und Designs verbleiben bei conui bzw. den jeweiligen Rechteinhaber:innen. Die Kund:in erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung im vereinbarten Umfang.

(2) An den von der Kund:in eingebrachten Inhalten (z. B. Angebotsbeschreibungen, Bilder) verbleiben die Rechte bei der Kund:in. Die Kund:in räumt conui das nicht ausschließliche Recht ein, diese Inhalte im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang zu verarbeiten, zu speichern und darzustellen.

(3) An den für die Kund:in erstellten Impact Profilen erhält die Kund:in ein Nutzungsrecht zur Darstellung und Bewerbung ihrer eigenen Angebote, das über das Vertragsende hinaus für bereits veröffentlichte Fassungen fortbesteht, soweit dabei kein Widget von conui ausgeliefert wird und kein Eindruck einer fortbestehenden Zusammenarbeit entsteht.

(4) conui ist berechtigt, aggregierte und anonymisierte Daten aus der Nutzung der Plattform zur Weiterentwicklung der Plattform und der Methodik zu verwenden. Veröffentlichte Impact Profile darf conui zu Referenz- und Demonstrationszwecken verwenden; die Kund:in kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

(5) conui ist berechtigt, die Kund:in nach vorheriger Abstimmung als Referenz zu nennen.


IV. Störungen und Formales

§ 16 Gewährleistung

(1) conui erbringt die Plattformleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmens nach dem jeweiligen Stand der Technik. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. eine bestimmte Anzahl an Buchungen) wird nicht geschuldet.

(2) Bei Mängeln wird conui nach Wahl Nachbesserung oder Ersatzvornahme leisten. Die Kund:in wird Mängel unverzüglich und nachvollziehbar melden.

(3) Eine Gewährleistung für KI-Inhalte ist nach Maßgabe von § 10 ausgeschlossen. Die Beweislastumkehr des § 924 ABGB wird im B2B-Verhältnis ausgeschlossen.


§ 17 Haftung

(1) conui haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet conui nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kund:in regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverlust, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

(4) Die Haftung von conui für Vermögensschäden aus leichter Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die im Zeitraum von zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis von der Kund:in tatsächlich gezahlten Entgelte begrenzt.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilf:innen und gesetzlichen Vertreter:innen von conui.

(6) Unberührt bleibt § 10 Abs 8: Für Inhalte, die die Kund:in freigegeben und veröffentlicht hat, steht conui nicht ein.


§ 18 Sperrung und Aussetzung

(1) conui kann den Zugang zur Plattform oder die Auslieferung von Widgets ganz oder teilweise vorübergehend aussetzen, wenn

  • a) die Kund:in mit einem fälligen Entgelt in Verzug ist und eine Mahnung mit angemessener Nachfrist erfolglos geblieben ist,
  • b) ein konkreter Verdacht auf einen Verstoß gegen §§ 9, 11 oder 12 besteht, insbesondere auf eine unrichtige, irreführende oder als Siegel wirkende Darstellung, oder
  • c) dies zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für den Betrieb, die Sicherheit oder die Datenintegrität der Plattform erforderlich ist.

(2) conui informiert die Kund:in über Grund und Umfang der Aussetzung unverzüglich und gibt ihr Gelegenheit zur Stellungnahme sowie – soweit möglich – zur Behebung.

(3) Die Aussetzung ist auf das erforderliche Maß und den erforderlichen Zeitraum zu beschränken. Sobald der Grund entfallen ist, stellt conui die Leistung unverzüglich wieder her.

(4) In den Fällen des Abs 1 lit b und c wird conui, soweit die Umstände es zulassen, vor einer Aussetzung eine Frist zur Behebung setzen. Bei Gefahr im Verzug kann die Aussetzung ohne vorherige Fristsetzung erfolgen.

(5) Die Entgeltpflicht der Kund:in bleibt während einer Aussetzung nach Abs 1 lit a und b bestehen. Bei einer Aussetzung nach Abs 1 lit c entfällt die Entgeltpflicht für die Dauer der Aussetzung anteilig.

(6) Das Recht zur Kündigung nach § 19 bleibt unberührt.


§ 19 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Der Nutzungsvertrag wird, sofern nicht anders vereinbart, auf die im gewählten Tarif angegebene Laufzeit abgeschlossen und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird.

(2) Kostenlose Tarife können von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für conui insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei einem schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß gegen §§ 9, 11 oder 12 vor.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

(5) Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht; die Auslieferung von Widgets wird eingestellt. Die Kund:in ist selbst dafür verantwortlich, ihre Inhalte rechtzeitig zu sichern; conui ist nach Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, kundenbezogene Daten im gesetzlich zulässigen Rahmen zu löschen.

(6) Die Kund:in kann während der Vertragslaufzeit einen Export ihrer Impact Profile in einem gängigen, maschinenlesbaren Format anfordern.


§ 20 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zu Vertragszwecken. Dies gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind oder rechtmäßig anderweitig erlangt wurden.

(2) Die Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort.


§ 21 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Hosting-Infrastruktur) befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Die Parteien informieren einander unverzüglich.


§ 22 Änderung der AGB

(1) conui ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. geänderte Rechtslage, neue Funktionen, höchstgerichtliche Rechtsprechung) erforderlich ist und die Kund:in dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen werden der Kund:in mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht die Kund:in nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle eines Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.


§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Feldkirch, soweit die Kund:in Unternehmer:in ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


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